Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Erbrechtskanzlei Fritzsch ist bemüht, die Webseite im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite "kanzlei-fritzsch.de".
Stand: 26. Januar 2026
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Webseite ist mit den Anforderungen der EN 301 549 vereinbar.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 9. Januar 2024 auf der Grundlage der BIK BITV-Selbstbewertung erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Bitte senden Sie eine E-Mail an info@kanzlei-fritzsch.de, wenn Sie Folgendes finden:
- Inhalte, die schwer zugänglich sind.
- Inhalte, die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind.
- Inhalte, die inhaltlich unklar sind und anders ausgedrückt oder formuliert werden sollten.
Zusätzliche Informationen
Einfache Sprache
Wir bemühen uns, eine möglichst einfache Sprache zu benutzen und unsere Artikel so zu schreiben, daß auch mit dem Thema weniger erfahrene Besucher sie verstehen. Bitte schreiben Sie uns, wenn Ihrer Ansicht nach ein Artikel oder ein Testbericht Sachverhalte unnötig kompliziert darstellt. Einsteigerinformationen zur Barrierefreiheit von Webseiten finden Sie außerdem auf der Webseite bik-fuer-alle.de.
Unser Umgang mit Abkürzungen und Fachbegriffen
Wir vermeiden weitgehend die Nutzung von Abkürzungen oder schreiben das Abgekürzte beim ersten Auftreten voll aus, um dann im weiteren Text die eingeführte Abkürzung zu nutzen. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie in unserem Angebot auf erläuterungsbedürftige Abkürzungen oder Fachbegriffe stoßen.